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Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklassen:

Fahrerlaubnisklasse B – variabel auf Schalter und Automatik oder kombinierte Ausbildung B197

Dein PKW-Fuhrerschein
Du kannst Dich zum PKW-Fuhrerschein mit 17 ½ Jahren oder BF17 (siehe unten) anmelden und schon mit der Ausbildung in Theorie und Praxis starten. Deine theoretische Prüfung kannst Du drei Monate vor Deinem 18ten Geburtstag ablegen und Deine praktische Prüfung maximal einen Monat vor Deinem 18ten Geburtstag absolvieren.
• PKW bis max. 3,5t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger
• Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse immer erlaubt oder über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet
• Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren ,,BF17‘‘
• Miterteilung der Fahrerlaubnisklassen AM und L
• Theoretische und praktische Ausbildung
• Theoretische und praktische Prüfung

Begleitetes Fahren ,,BF17‘‘
Mit 16 ½ Jahren kannst Du bereits mit der Ausbildung zu Deinem PKW-Führerschein starten. Nach erfolgreich abgelegter theoretischer (max. drei Monate vor deinem 17ten Geburtstag) und praktischer Prüfung (max. einen Monat vor Deinem 17ten Geburtstag) darfst Du mit 17 Jahren bereits einen PKW im Straßenverkehr führen. Hierzu muss Dich jedoch immer eine eingetragene Begleitperson im PKW begleiten.
Deine Begleitperson muss hier für:
• min. 30 Jahre alt sein
• min. 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen
• höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister besitzen
Mit deiner Begleitperson kannst Du viele Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln und wirst Dich ab 18 Jahren definitiv noch sicherer im Straßenverkehr bewegen.

Neue Regelung seit April 2021 ,,B197‘‘
Deine Ausbildung zum PKW-Führerschein findet überwiegend auf unserem Automatikfahrzeug statt sowie Deine praktische Prüfung. Mindestens 10 Fahrstunden a 45 Minuten werden auf unserem Schaltfahrzeug absolviert. Wenn Du das Fahren mit dem Schaltfahrzeug einwandfrei beherrschst, absolvierst Du bei Deinem Fahrlehrer*innen einen 15-minütigen Schaltkompetenznachweis. Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung auf dem Automatikfahrzeug, welche deutlich stressfreier für Dich sein wird, darfst Du beide Fahrzeugarten im Straßenverkehr bewegen.
Bei weiteren Fragen, wende Dich gerne an uns!

Fahrerlaubnisklasse BE – Dein-großer-Anhängerführerschein
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE darfst Du Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Mit Deinem KFZ und dem Anhänger darfst Du 7.000 kg in der Fahrzeugkombination nicht überschreiten. Um die Fahrerlaubnisklasse BE zu erlangen musst Du nach der Ausbildung in der Fahrschule nur eine praktische Prüfung absolvieren.

Fahrerlaubnisklasse B96 – der besondere Anhängerführerschein ohne Prüfung
Die besondere Schulung in der Fahrschule beinhaltet theoretischen sowie praktischen Unterricht. Mit der Schlüsselzahl darfst Du folgende Fahrzeugkombination im Straßenverkehr bewegen:
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg

Fahrerlaubnisklasse B196 – Leichtkrafträder Klasse B – keine Prüfung erforderlich
Du bist mindestens 25 Jahre alt, besitzt seit min. 5 Jahren die Klasse B und hast Bock Motorrad zu fahren?
Dann melde Dich bei uns!
Wir bilden Dich in Theorie sowie Praxis zu Deiner Schlüsselzahl B196 aus. Mit der eingetragenen Schlüsselzahl darfst Du dann 125er Leichtkrafträder bis 15 PS fahren.
Deine Ausbildung bei uns besteht aus:
• 4x a 90 Minuten zweiradspezifischer Unterricht
• Min. 5x a 90 Minuten praktischer Unterricht

Deine Zweiradklassen:

Fahrerlaubnisklasse AM

Bereits mit 15 Jahren darfst Du Dich mit der Klasse AM im Straßenverkehr bewegen.
• Bis maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
• Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
• Einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Fahrerlaubnisklasse A1
Ab 16 Jahren darfst Du Dich schon mit einem ,,kleinen‘‘ Motorrad im Straßenverkehr bewegen.
• Krafträder von nicht mehr als 125cm³ Hubraum
• Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
• Symmetrisch angeordneten Rädern und
• Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• Leistung von bis zu 15 kW

Fahrerlaubnisklasse A2
Mit 18 Jahren kommt die Klasse A2 für Dich in Frage; diese beinhaltet:
• Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2kW/kg
Besitzt Du bereits 2 Jahre die Fahrerlaubnisklasse A1, dann benötigst Du nur eine praktische Prüfung um die Klasse A2 führen zu dürfen.

Fahrerlaubnisklasse A
Wenn Du min. 24 Jahre alt bist oder seit min. 2 Jahren die Fahrerlaubnisklasse A2 besitzt, dann kannst Du bei uns die Fahrerlaubnisklasse A absolvieren.
• Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
• Leistung von mehr als 15 kW oder
• mit symmetrisch angeordneten Rädern und
• Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• Leistung von mehr als 15 kW
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Mofa Prüfbescheinigung
Mit 15 Jahren darfst Du Dich mit einem Mofa mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25km/h im Straßenverkehr bewegen.
Deine Ausbildung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Bitte beachte, das die Ausbildung auf Deinem eigenen Mofa erfolgt. Hierfür benötigst Du eine Genehmigung Deiner Versicherung.

Landwirtschaftliche Zugmaschinen Fahrerlaubnisklasse L
Mit der Fahrerlaubnisklasse L darfst Du land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger von nicht mehr als 25km/h fahren. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.